Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit nach CRS und FACTA

Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben am 18. März 2010 mit dem `Foreign Account Tax Compliance ActA (AFATCA@) Vorschriften erlassen, nach denen ausländische Finanzinstitute (unter diese Definition fällt auch unsere Gesellschaft) bestimmte Prüfungs- und Meldepflichten über Konten ihrer Kunden der US-Steuerbehörde (`IRSA) zu erfüllen hat. Als Grundlage für diesen geforderten Informationsaustausch haben die USA und die Bundesrepublik Deutschland am 31. Mai 2013 ein Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten unterzeichnet (`FATCA-Abkommen@)

Am 29. Oktober 2014 haben die Finanzminister von 51 OECD-Partnerstaaten (zwischenzeitlich mehr als 90 Staaten und Gebiete) in Berlin ein multilaterales Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Dieses definiert den neuen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Common Reporting Standard, CRS). Mit dem multilateralen Abkommen verpflichtet sich Deutschland, die Informationen über Finanzkonten mit den OECD-Partnerstaaten auszutauschen.

Nach diesen beiden Abkommen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet Auskunft bei Ihnen einzuholen, ob Sie außer in Deutschland auch noch in anderen Staaten (unbeschränkt) steuerpflichtig sind. Es werden dann gegebenenfalls persönliche Informationen, wie Name, Anschrift, Vertragsnummer, Wert der Konten (Anteile) und eventuell erhaltene Zahlungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt zur Weitergabe an die zuständigen Finanzbehörden der Vertragsstaaten.

Auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung benötigen wir von Ihnen und eventuell weiteren Personen (z.B. Miterben) jeweils eine ausgefüllte und unterschriebene Selbstauskunft. Diese ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und an uns zusenden. Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt die heute angegebenen Informationen ändern, sind Sie verpflichtet diese uns auch zeitnah mitzuteilen.